Matthias Kraus Denkmal

in Kelheim im Naturpark Altmühltal



Am Eingang der Wörthanlagen steht das Krausdenkmal. Es ist dem Andenken des Heldenbürgers Kraus und seiner tapferen Anhänger geweiht. Über einem Brunnenbecken erhebt sich eine Steingruppe aus großen Findlingen, deren Schlußstück das Bildnis des Kraus trägt. Bildhauer Stader aus München fertigte das Modell zu dem in Bronze gegossenen Porträtmedaillon. Auf einem Felsblock im Wasserbecken ruht eine Bronzetafel mit der Inschrift:


1705
Kelheim und der Donaugau dem Heldenbürger
Matthias Kraus und seinen Mitkämpfern
1905


Der Krausaufstand

Durch den Vertrag zu Ilbersheim vom 7. November 1704 mußten alle festen Plätze Bayerns, also auch Kelheim, an die Österreicher ausgeliefert werden.
Am 18. November zog die bayerische Besatzung von hier ab und an ihre Stelle rückte österreichisches Militär unter Hauptmann Wexner. Als Übermut und Bedrückung der Österreicher immer mehr überhandnahmen und auch hier die Jugend zum Waffendienst unter Österreichs Fahnen ausgehoben werden sollte, kam es zu Unruhen. Die zu den Waffen aufgerufene Jungmannschaft stellte sich nicht, sondern floh und versteckte sich. Der Metzgermeister Matthias Kraus (geboren am 18. Februar 1671, war der Sohn der bürgerlichen Gastgeberseheleute Philibert und Susanne Kraus von Kelheim und er lernte das Metzgerhandwerk. Am 18. April 1697 erhielt der die Bürgeraufnahme und verheiratete sich höchstwahrscheinlich, wie in Kelheim herkömmlich, unmittelbar darauf. Seine Frau Klara gebar ihm 1698 einen Sohn Andreas und 1701 noch eine Tochter Sabina), stand an der Spitze der Unzufriedenen, überfiel und plünderte den Hauptmann Wexner am 15. November 1705. Da aber nur wenige Kelheimer mitmachten, mißglückte das Unternehmen und Kraus mußte fliehen. Er reiste nach Braunau in das Hauptquartier der Landesverteidiger und erhielt dort das Hauptmannspatent. Mit 200 Mann Landesverteidigern kehrte er zurück, nahm den Österreichern zunächst Langquaid, wo sich ihm mehrere Unzufriedene anschlossen, und erschien in der Nacht zum 13. Dezember vor Kelheim. Er durchschwamm mit seinen Leuten den Mühlbach und drang durch das kleine Törlein beim Weißen Bräuhaus in die Stadt ein. Nachdem die Stürmenden ihre Kleider im Bräuhaus getrocknet hatten, überrumpelten sie die österreichische Besatzung im Schlaf und nahmen sie gefangen. Kraus warf sich zum Befehlshaber der Stadt auf, erschien am Morgen des 13. Dezember auf dem Rathaus, wies sein Hauptmannspatent vor und forderte auf Grund desselben von der ganzen Bürgerschaft die weiteste Unterstützung.


Gemälde am Mittertor, Matthias Kraus in Kelheim


Doch seine Herrschaft war von kurzer Dauer. Durch Verrat, höchstwahrscheinlich von seiten des damaligen Ratschreibers Johann Grüll, einem Österreicher, erhielt der kaiserliche Oberst in Ingolstadt, Truchseß, nur zu bald Kunde von den Vorgängen in Kelheim. Bereits am 17. Dezember erschien er mit seinen Truppen die er durch zwei bayreuthische und sechs ansbachische Grenadierkompanien verstärkt hatte, vor den Toren der Stadt und forderte unbedingte Übergabe. Kraus wollte sich verteidigen; doch eine große Anzahl der Bürger war für Übergabe und so suchte der Guardian der Franziskaner in deren Kloster sich das Hauptquartier der Österreicher befand, günstige Übergabebedingungen zu erreichen. Diese wurden auch gewährt. Kraus und seine Leuten sollte ehrenvoller Abzug mit den Waffen gestattet und den Bewohnern der Stadt volle Gnade zugestanden werden. Am Nachmittag des 18. Dezembers, während die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen waren, wurden die Flügel des Mittertores zum Einzug für die Österreicher geöffnet. Kraus mit seinen Leuten hatte sich innerhalb des Tores zum Empfang in Parade aufgestellt. Kaum aber hatten die Kaiserlichen das Tor passiert, fielen sie über die nichtsahnenden Kelheimer her und metzelten sie nieder. Was sich auf der Straße blicken ließ, wurde überrannt und die Eroberer raubten und plünderten nach herzenslust. Nichts war ihnen heilig; selbst die in der Kirche furchtsam zusammengedrängten Frauen und Kinder fielen ihrer Wut zum Opfer. Kraus, der sich versteckt hatte, wurde erst am dritten Tage aufgefunden, gefesselt und "wie ein Stück Vieh auf einem elenden Karren nach Ingolstadt geführt".
Unterdessen war von München bereits das Todesurteil über Kraus und seinen Anhang, würdig eines Alba, eingetroffen. Dasselbe war schon am 20. Dezember 1705 abgefaßt. Die gefangenen Bürger und Landsleute mußten um ihr Leben spielen und jeden fünften bzw. zehnten Mann traf das Todeslos. Die Befestigung der Stadt sollten sämtlich geschleift, das Wohnhaus des Kraus dem Boden gleich gemacht und darüber ein Galgen errichtet werden.
Kraus, den man in Ingolstadt wiederholt hochnotpeinlich verhört hatte, brachte man am 16. März 1706 wieder schwer gefesselt auf dem Schinderkarren hierher, um an ihm das grausame Urteil zu vollziehen. "Aus absonderlicher kaiserlicher Gnade" wurde er geköpft, dann gevierteilt und die Viertel an den Stadttoren aufgehängt der Kopf aber auf einer Stange am Stadtplatz aufgestellt. Der "Monatliche Staatsspiegel März 1706" schreibt über diese Hinrichtung: "Mittwoch, den 17. März 1706, vormittags 9 Uhr, ist allhier der Kommandant Mathias Kraus aus dem Schörgenhaus von einem Henkersknecht gebunden vor das Rathaus geführt und ihm vom Gerichtsschreiber sein verdientes Urteil im Beisein vieler hundert Personen abgelesen worden: daß weil Kraus von sein eigenes, als von der Geistlichkeit erpreßtes Geld eine merkliche Anzahl liederlichen Gesindels geworben und sich schelmischer Weise hiesiger Stadt bemächtigt, also wider Kais. Majestät höchst vermessener Weise rebelliert, nachgehendes bei Einnehmung dieses Orts zwischen etlichen Fässern gefunden, schroffe Examina bekannt, ihm aus sonderbarer Gnade erstlich der Kopf abgeschnitten, sodann sein Körper in vier Teil durch die Scharfrichter zerteilt und vor die Stadt an vier Orten an Ketten angehenket, sein Haupt aber an einen Pfahl gesteckt werden solle. Nach Verlesung ist er unter Zuspruch zweier Franziskaner zur Köpfstatt geführt worden, allwohin er den ganzen Weg fleißig gebetet, noch vor einer Martersäule gekniet und aufstehend, vom Scharfrichter erinnert. Urlaub genommen: "Ich habe eben vor elf Jahren Hochzeit gehabt und jetzt habe ich wieder eine Hochzeit, aber nicht wie vorige, sondern mit einem Herrn Jesu will ich mich vermählen, auf Ihn will ich leben und sterben. Übrigens wem ich etwas zu Leid getan, bitte ich um Gottes Willen, verzeiht mir´s, ich tue hingegen allen denen, die mir was getan, alles verzeihen und vergeben." Als er nun nochmals gebeichtet und die Absolution laut von dem Franziskaner empfangen und nochmals Urlaub zu nehmen gebeten, ist ihm unter dieser Bitte von Straubinger Scharfrichter sehr behende das Haupt abgeschlagen worden. Nach diesem hat der Franziskaner eine Anrede getan und ihn selig gesprochen, weil er unter so vielen hundert. Welche erstochen, ersoffen, erschossen oder jählings um ihr Leben gebracht wurden, das Glück gehabt, seine Sünden zu erkennen, ja wie der Apostel Mathäus durch das Los erwählt, den beneidenswerten Tod des Märtyrers gestorben."
Die übrigen Gefangenen, welche man mit Kraus nach Ingolstadt geschleppt hatte, waren bereits entlassen. Nur einen seiner getreuen Gefährten, einen bayerischen Soldaten, brachte man mit nach Kelheim zurück, ließ ihn dort von Henker geißeln und aus dem Vaterlande in die Verbannung treiben. In Kelheim aber hielt man für Kraus und seine Gefährten noch lange Seelenämter.
Inwieweit das grausame Urteil vom 20. Dezember 1705 weiter durchgeführt wurde läßt sich jetzt nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Der runde Turm in der Nordecke und der viereckige an der Südostecke sowie die große runde Bastion vor dem Mittertor und ein Teil der Stadtmauern wurden geschleift. Die übrigen Befestigungsbauten scheinen erhalten geblieben zu sein. Zu dieser Änderung des Urteils mag vielleicht ein Gnadengesuch der Stadt Kelheim vom 23. Dezember 1705 Veranlassung gegeben haben, in dem unter anderem auch darauf hingewiesen wurde, daß die Bürger die Stadtmauer, wenn diese jetzt niedergeworfen würde, in ewigen Zeiten nicht mehr aufzubauen vermöchten und Kelheim "ein offenes, aller Räuberei und dergleichen schädlichen Zufallen exponiertes Dorf verbleiben" müßte und daß zu erwägen sei, daß "die dortigen importanten Baugefälle in Gefahr schweben würden".
Von der gesamten Gemeinde, von Bürgern und Bauern des löblichen Rentamts Burghausen wurde unterm 29. Dezember ebenfalls eine Bittvorstellung eingereicht, in welcher gegen den schweren Vertragsbruch Einspruch erhoben wurde, den sich die Österreicher bei Wiederbesetzung der Stadt Kelheim haben zu schulden kommen lassen: "Obwohl zwar in stanen Akkord vorbehaltenen und kaiserlichen Seits verbindlich expresse versprochen worden, unsere Leute oder Kelhambische Garnison nach niedergelegtem Gewehr unbeleidigter abziehen und auf dem Wasser an verlangt sicheres Ort abführen zu lassen; so haben sie doch nachgehends ihren gemachten Bund keinerwegs gehalten, sondern dem zugegen nach eröffnetem Tor bei ihrem genommenen Einzug wiederholt auf Kelhambische zum Abziehen sich fertig gemachten Garnison Feuer gegeben, also zwar, daß sowohl hierdurch als mit anderer bewaffneter Hand unchristlicher Weis und wider selbstiges versprechen auch alle Kriegsmanier, nicht allein über 200 Personen niedergemacht und entleibt, sondern auch der daselbst gestandene bürgerliche Commandant auf unerhört, recht barbarische Sünd an Kopf, Hand und Füßen, ja auch Vordern- und Hinterleibs mit Eisenstang und -Schellen durchgehends geschlossen, gleich eines S.V. Viech auf einen Wagen geworfen und nachen Ingolstadt zum Verhör abgeführt, allermaßen dann zu dem Ende allorten bereits alle Anstalten gemacht, wie wo nicht gar die Exekution schon vorgenommen."
Vielleicht hat diese Vorstellung zu weiterer Milderung des Strafverfahrens beigetragen, denn die Behausung des Kraus wurde nicht zerstört, sondern nur seine Familie daraus vertrieben. Laut Ratsprotokoll vom 1706 Fol. 38 bittet nämlich Klara, Krausens Witwe, demütig, daß sie "ihre allhier habende Behausung wieder bewohnen und auch wieder ihr Metzgergewerbe ausüben dürfe". Das wurde ihr auch auf allerhöchsten Befehl vom 12. Juni 1706 gnädigst gewährt.